Unternehmen, die wegen der Ausbreitung des Coronavirus in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können Unterstützungsmaßnahmen beim FÖD Finanzen beantragen.
Diese Unterstützungsmaßnahmen geben den Steuerpflichtigen wieder finanziellen Handlungsspielraum und ermöglichen es ihnen, vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten zu überbrücken.
Welche Unternehmen?
Natürliche oder juristische Personen, die über eine Unternehmensnummer (ZDU) verfügen:
- unabhängig vom Tätigkeitssektor
- die wegen der Ausbreitung des Coronavirus nachweislich in finanzielle Schwierigkeiten geraten (z. Bsp. Verringerung des Umsatzes, deutlich weniger Bestellungen und/oder Reservierungen, „Kettenreaktionen“ mit Partnerunternehmen usw.).
Die Unterstützungsmaßnahmen gelten nicht für Unternehmen, die unabhängig vom Coronavirus in strukturelle Zahlungsnot geraten.
Für welche Schulden?
- Berufssteuervorabzug
- Mehrwertsteuer
- Steuer der natürlichen Personen
- Gesellschaftssteuer
- Steuer der juristischen Personen
Innerhalb welcher Frist?
- Anträge müssen bis zum 30. Juni 2020 eingereicht werden.
Welche Maßnahmen?
- Zahlungsplan
- Befreiung von Verzugszinsen
- Aussetzung von Geldbußen für Nichtzahlungen
Unter welchen Bedingungen?
- Einhaltung der Bedingungen für die Einreichung der Erklärungen
- Schulden dürfen nicht das Ergebnis eines Steuerbetrugs sein