Innergemeinschaftlicher Umsätze: Umsetzung der Europäischen Richtlinien 2019/475 et 2018/1910

Worum handelt es sich? Gewisse MwSt. Regeln für Unternehmen bezüglich innergemeinschaftlicher
Umsätze aufeinander abstimmen und vereinfachen


1. Verpflichtung die MwSt.Nummer des Kunden mitzuteilen, zur Anwendung der MwSt. Befreiung
2. Neue Grundbedingungen für die Anwendung der MwSt. Befreiung im Falle von
« innergemeinschaftlicher Lieferungen » von Waren
3. Vereinfachung des Systems der Lagerhaltung unter Depotvertrag (Verwahrungsvertrag)
4. Zuweisung des Versands oder des Transportes bei Kettenverkauf
(Aufgrund der Komplexität der Materie, bitten wir Sie uns für die Punkte 3. und 4. zu kontaktieren)


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